Begleitendes Fahren ab 17 (Klasse BF 17) - Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich die Ausbildung beginnen?
Der Schüler kann bereits mit 16,5 Jahren die Klasse B/BE beantragen.
Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung angegeben werden.
Es können keine Doppelklassen (z.B. Klasse B und A) beantragt werden.
Welche Ausbildung muss ich machen?
Die Eltern, als gesetzliche Vertreter, müssen der Ausbildung zustimmen.
Die Ausbildung in Theorie und Praxis entspricht der Ausbildung der Klasse B (siehe Klasse B).
Wann kann ich Prüfung machen?
Die Theorieprüfung kann 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr abgelegt werden, die Praxisprüfung erst 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Wenn die Prüfung bestanden ist!
Nach dem Bestehen der Prüfung erhält der Schüler eine befristete Prüfbescheinigung, mit der er im gesamten Bundesgebiet mit den eingetragenen Begleitpersonen unterwegs sein darf. Nicht im Ausland!
Wichtig: Personalausweis oder Reisepass mitführen.
Die Klassen M, L, und S dürfen mit der Klasse BF17 selbständig gefahren werden, da das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht ist.
Die Probezeit beginnt mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung.
Der Kartenführerschein wird auf Antrag ab dem 18. Lebensjahr erteilt.
Mit erreichen des 18. Lebensjahr darf mit der Prüfbescheinigung noch 3 weitere Monate alleine gefahren werden.
Voraussetzungen für die Begleitperson.
Es muss mindestens eine Begleitperson angegeben werden, dies müssen nicht die Eltern sein.
Begleiterpersonen
- müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- müssen mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
- dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
- dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (müssen weniger als 0,5 BAK haben) und dürfen nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Melden Sie sicherheitshalber Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, dass Ihr Fahrzeug im Rahmen des Modells „ Begleitendes Fahren ab 17“ eingesetzt wird.
Ein Wort an die Begleiter
Bitte spielen Sie nicht den Fahrlehrer. Geben Sie Tipps und Ratschläge, wenn sie gebraucht werden. Beruhigen Sie den Fahrer in schwierigen Situationen. Ermutigen Sie ihn zu eigenständigen Entscheidungen.
Der Führerschein ab 17 Jahren ist ein Modellversuch der bis zum 31. Dezember 2010 befristet ist.
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