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Begleitendes Fahren ab 17 (Klasse BF 17)


Endlich ist es soweit!
Nach jahrelangen Diskussionen um das „Begleitende Fahren“
ist es nun ab dem 1.1.2008 auch bei uns in Baden-Württemberg
so weit, dass junge Menschen die Möglichkeit haben mit
17 Jahren Pkw zu fahren.
Die Erfahrung aus anderen Ländern und aus den einzelnen Bundesländern haben gezeigt, dass sich das Risiko einer Unfallbeteiligung für Fahranfänger deutlich reduzieren lässt, wenn sie nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erst einmal in Begleitung erfahrener Kraftfahrer unterwegs sind.

Gründe hierfür:

  1. Dem Fahranfängern fehlt die Fahrerfahrung
  2. Die Risikobereitschaft junger Menschen ist größer als in       fortgeschrittenem Alter
  3. Die Fahrzeugbesetzung bei 18-jährigen Fahranfängern ist häufig höchst brisant

Treffen mehrere Faktoren aufeinander entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko
 

In Begleitung eines älteren, erfahrenen Kraftfahrers fühlt sich der
Fahranfänger nicht den Profilierungszwängen ausgesetzt, wie das häufig bei jungen Mitfahrern der Fall ist. Er kann in Ruhe Fahrerfahrung sammeln und sich die Tipps und Ratschläge einer anderen Altersgruppe aneignen.
 

Seit der Einführung in Niedersachsen, im Jahre 2004, gibt es auf Bundesebene rund 30 Prozent weniger Verkehrsverstöße und  20 Prozent weniger Unfälle durch begleitete Fahrer, als bei deren Altersgenossen.









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